Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
Schulranzen, Taschenrechner, Sportsachen: Der Schulalltag kostet oft viel Geld. Eltern und Alleinerziehende haben Anspruch auf 150 Euro Unterstützung pro Schuljahr (Schulbedarfspaket), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen:
- Voraussetzung ist, dass Eltern oder Alleinerziehende mit Schulkind den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
- Ein Anspruch besteht auch für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen
Weitere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets:
- ein- und mehrtägige Ausflüge mit der Kita, Schule oder Kindertagespflege (zum Beispiel eine Klassenfahrt),
- die Kosten für Schülerbeförderung,
- gemeinsame Mittagessen in Schule (auch in Kooperation mit Hort), Kita oder Kindertagespflege,
- angemessene Lernförderung, auch ohne Versetzungsgefährdung sowie
- soziale und kulturelle Aktivitäten in der Gemeinschaft, zum Beispiel im Sportverein oder an der Musikschule: 15 Euro monatlich
Unterstützung bekommen Sie bei: Allgemeine Soziale Beratung Beratungsstelle Bersenbrück
Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Bürgermeister-Kreke-Straße 3
49593 Bersenbrück+49 5439 94230
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Ich habe wenig, doch das ist leider schon zu viel …
Der Verein Kinder in Not Osnabrück e.V. kann Zuschüsse auf Antrag gewähren.
Dazu wenden Sie sich an: Allgemeine Soziale Beratung Beratungsstelle Bersenbrück
Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Bürgermeister-Kreke-Straße 3
49593 Bersenbrück+49 5439 94230
Wenn Sie selbst prüfen möchten, ob Sie Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie gerne den angefügten Link des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
http://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/infotool-familienleistungen